Ein Dienstauto als Alternative zur Gehaltserhöhung?

Stand 22.12.2020

Es sollen 3 Fragen untersucht werden:

Wie verhält es sich, wenn einem Dienstnehmer anstelle eines Gehaltsbonus ein Elektroauto als Dienstwagen (auch für die private Verwendung) zur Verfügung gestellt wird?
Auf welchen Nettobetrag müsste ein Dienstnehmer bei seiner Gehaltszahlung verzichten, wenn ihm dafür das Elektrofahrzeug als Dienstauto zur Verfügung gestellt wird und der Dienstgber in Summe keine Mehrkosten haben soll?
Erweiterung der Frage 2: Ist dieser Nettoverzicht für den Dienstnehmer trotzdem noch on Vorteil (wenn er dafür halt einen Dienstwagen bekommt)?

Zur Lösung dieser Fragen wird vorerst ein Beispiel gerechnet.

Ein Angestellter hat ein Bruttogehalt von 3.000 Euro. Welche Auswirkungen hat eine Gehaltserhöhung von brutto 385 Euro auf die Gesamtkosten für den Dienstgeber und auf den Nettoauszahlungsbetrag für den Dienstnehmer. Es werden hier die Sonderzahlungen mitgerechnet.

.

Nettoauszahlung im Monat

Nettoauszahlung im Jahr **

Gesamtkosten im Jahr

Gehalt 3.000

2.044

29.239

54.583

Gehalt 3.385

2.237

32.153

61.587

Differenz Jahr

.

2.914

7.004

Differenz Monat

193

243

584

** inklusive der Änderungen der Sonderzahlungen

Aus diesem Vergleich geht hervor dass

  • eine Gehaltserhöhung von brutto 385 Euro
  • dem Dienstnehmer netto im Monat 193 Euro bringen (bzw. 243 Euro) und
  • dem Unternehmen tatsächlich Mehrkosten von 584 Euro entstehen
    Und jetzt kommt die Gretchenfrage:
Das Elektroauto (VW ID.3) kostet dem Unternehmen monatlich 589 Euro. Die Gehaltserhöhung würde dem Unternehmen gleiche Kosten verursachen, nämlich 584 Euro. Die Zurverfügungstellung des Autos an den Dienstnehmer verursacht keine weiteren Kosten, weder für den Dienstgeber noch für den Dienstnehmer, da der Sachbezug bei Elektroautos 0 ist. Wofür wird sich der Dienstnehmer entscheiden (wenn er die Wahl hat)?

Richtig, der Dienstnehmer wird kurz überlegen, welche Vorteile ein Dienstauto für ihn hat! Da kein Sachbezug für das Elektroauto verrechnet wird, entstehen keine Zusatzkosten für den Dienstnehmer! Der Vorteil für den Dienstnehmer besteht darin,

dass er ein vollwertiges nagelneues Dienstauto hat,
das wahnsinnig stylisch aussieht und total angesagt ist,
das mit allen technischen Raffinessen ausgestattet ist und
er sich das eigene Auto mit allen Kosten erspart!
Die Ersparnis durch das Wegfallen der Kosten für das eigene Auto kann ganz unterschiedlich sein. Je nachdem, ob das Fahrzeug neu oder schon älter ist, mit Kredit finanziert ist oder mit Leasing, oder schon abbezahlt ist; ob laufend hohe Reparaturkosten bei älteren Fahrzeugen anfallen, ob eine Kaskoversicherung besteht und und und…. Wir haben uns dafür viele Varianten durchgerechnet und kommen zu einem Ergebnis, das durchaus pauschal angewendet werden kann. Im Durchschnitt wird der Ansatz des amtlichen Kilometergeldes von 0,42 Euro je Km nicht ganz so falsch sein. Im Prinzip sind damit zwar nur die laufenden Kosten abgegolten, ausserordentliche Kosten für Reparaturen, Unfälle etc. sind mit dem 0,42 Euro gar nicht mitgerechnet.

Wir haben eine Kilometerleistung im Jahr von 20.000 Kilometer angesetzt. Daraus errechnen sich nun die Kosten für den Dienstnehmer im Jahr von 8.400 Euro (= 20.000 * 0,42) und im Monat von 700 Euro.

Damit ergibt sich die Antwort auf obige Gretchenfrage: Der Dienstnehmer entscheidet sich nicht für die Gehaltserhöhung. Diese bringt im monatlich 243 Euro netto. Er nimmt das Dienstauto und erspart sich dadurch das bisherige private Fahrzeug und damit 700 Euro netto im Monat!
Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage: Wenn ein Dienstnehmer, der im Monat etwa 3.000 Euro brutto verdient, auf netto 193 Euro am monatlichen Gehaltszettel verzichtet und dafür ein Elektroauto als Dienstauto bekommt, darf jubeln! Denn er gewinnt dadurch im Monat rund 500 Euro, da er kein privates Auto mehr braucht. Und dem Dienstgeber wird es ziemlich egal sein, da sich seine Kosten nicht erhöhen. Der Personalaufwand sinkt und die KFZ-Kosten steigen dafür, in Summe aber ein Nullsummenspiel!