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Ein Dienstauto als Alternative zur Gehaltserhöhung?
Stand 22.12.2020
Es sollen 3 Fragen untersucht werden:
Wie verhält es sich, wenn einem Dienstnehmer anstelle eines Gehaltsbonus ein Elektroauto als Dienstwagen (auch für die private Verwendung) zur Verfügung gestellt wird?
Auf welchen Nettobetrag müsste ein Dienstnehmer bei seiner Gehaltszahlung verzichten, wenn ihm dafür das Elektrofahrzeug als Dienstauto zur Verfügung gestellt wird und der Dienstgber in Summe keine Mehrkosten haben soll?
Erweiterung der Frage 2: Ist dieser Nettoverzicht für den Dienstnehmer trotzdem noch on Vorteil (wenn er dafür halt einen Dienstwagen bekommt)?
Zur Lösung dieser Fragen wird vorerst ein Beispiel gerechnet.
Ein Angestellter hat ein Bruttogehalt von 3.000 Euro. Welche Auswirkungen hat eine Gehaltserhöhung von brutto 385 Euro auf die Gesamtkosten für den Dienstgeber und auf den Nettoauszahlungsbetrag für den Dienstnehmer. Es werden hier die Sonderzahlungen mitgerechnet.
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Nettoauszahlung im Monat
Nettoauszahlung im Jahr **
Gesamtkosten im Jahr
Gehalt 3.000
2.044
29.239
54.583
Gehalt 3.385
2.237
32.153
61.587
Differenz Jahr
.
2.914
7.004
Differenz Monat
193
243
584
** inklusive der Änderungen der Sonderzahlungen
Aus diesem Vergleich geht hervor dass
- eine Gehaltserhöhung von brutto 385 Euro
- dem Dienstnehmer netto im Monat 193 Euro bringen (bzw. 243 Euro) und
- dem Unternehmen tatsächlich Mehrkosten von 584 Euro entstehen
Und jetzt kommt die Gretchenfrage:
Das Elektroauto (VW ID.3) kostet dem Unternehmen monatlich 589 Euro. Die Gehaltserhöhung würde dem Unternehmen gleiche Kosten verursachen, nämlich 584 Euro. Die Zurverfügungstellung des Autos an den Dienstnehmer verursacht keine weiteren Kosten, weder für den Dienstgeber noch für den Dienstnehmer, da der Sachbezug bei Elektroautos 0 ist. Wofür wird sich der Dienstnehmer entscheiden (wenn er die Wahl hat)?
Richtig, der Dienstnehmer wird kurz überlegen, welche Vorteile ein Dienstauto für ihn hat! Da kein Sachbezug für das Elektroauto verrechnet wird, entstehen keine Zusatzkosten für den Dienstnehmer! Der Vorteil für den Dienstnehmer besteht darin,
dass er ein vollwertiges nagelneues Dienstauto hat,
das wahnsinnig stylisch aussieht und total angesagt ist,
das mit allen technischen Raffinessen ausgestattet ist und
er sich das eigene Auto mit allen Kosten erspart!
Die Ersparnis durch das Wegfallen der Kosten für das eigene Auto kann ganz unterschiedlich sein. Je nachdem, ob das Fahrzeug neu oder schon älter ist, mit Kredit finanziert ist oder mit Leasing, oder schon abbezahlt ist; ob laufend hohe Reparaturkosten bei älteren Fahrzeugen anfallen, ob eine Kaskoversicherung besteht und und und…. Wir haben uns dafür viele Varianten durchgerechnet und kommen zu einem Ergebnis, das durchaus pauschal angewendet werden kann. Im Durchschnitt wird der Ansatz des amtlichen Kilometergeldes von 0,42 Euro je Km nicht ganz so falsch sein. Im Prinzip sind damit zwar nur die laufenden Kosten abgegolten, ausserordentliche Kosten für Reparaturen, Unfälle etc. sind mit dem 0,42 Euro gar nicht mitgerechnet.
Wir haben eine Kilometerleistung im Jahr von 20.000 Kilometer angesetzt. Daraus errechnen sich nun die Kosten für den Dienstnehmer im Jahr von 8.400 Euro (= 20.000 * 0,42) und im Monat von 700 Euro.